Lombardei / Venetien
Das lombardo-venetianische Königreich, entstanden aufgrund der Beschlüsse des Wiener Kongresses 1815 als Vereinigung der Lombardei und Venetiens, umfaßte um 1848 eine Bevölkerung von ca. 5 Millionen Menschen, die sich auf einer Gesamtoberfläche von 47.000 km2 verteilte. Vom nationalen und konfessionellen Standpunkt sehr homogen, unterschieden sich die beiden Länder in mehrfacher Hinsicht: Die dichter besiedelte Lombardei (2,7 Mio. Einwohner gegenüber 2,3 Mio. in Venetien), dem Haus Habsburg schon im 18. Jahrhundert zugehörig, zeichnete sich durch eine modern geführte Landwirtschaft mit Qualitätsprodukten (Korn, Reis, Molkereiprodukte) und die traditionelle Seidenkultur aus; die Seide machte, von lokalen Kleinunternehmen verarbeitet, den Hauptteil des lombardischen Exportes aus. Wenn auch noch vorwiegend an die Landwirtschaft gebunden, wies das Land frühe Formen modernen Unternehmertums auf, die zusammen mit einem vergleichsweise sehr effizienten Schulwesen, einem gut ausgebauten Verkehrsnetz, dem lebhaften kulturellen Leben (Mailand wurde zur “intellektuellen Hauptstadt” Italiens), einer selbst in ihrer adeligen Komponenten fortschrittlich gesinnten Gesellschaft, von einer auf Modernität orientierten Region zeugen.
Der östliche Teil des Königreichs, Venetien, hatte hingegen den Glanz der alten Markus-Republik längst verloren. Die Landwirtschaft, weniger entwickelt als im Nachbarland, litt an ständigen Krankheiten der Seidenraupen und Weinreben; der Handel schickte sich eben an, eine schwere Krise zu überwinden; die Industrie beschränkte sich auf die Seidenverarbeitung. Diese ungünstige Ausgangslage wurde durch die schweren finanziellen Belastungen infolge der Revolution des Jahres 1848 noch verschlimmert, die beide Teile des Königreichs betrafen: Lombardo-Venetien, schon im Vormärz ein Land mit hoher Steuereintreibung, aber verhältnismäßig auch hohen Verwaltungausgaben, mußte mit Sondersteuern, mehreren Zwangsanleihen, der Erhöhung der Grundsteuer und 1853 zuletzt mit der Einziehung der Güter der politischen Emigranten seine aufrührerische und separatistische Haltung von 1848 büßen. Noch einschneinender waren die Maßnahmen polizeilicher Natur: Der 1849 ausgerufene Belagerungszustand dauerte bis 1854 an; die Ernennung Radetzkys zum Generalgouverneur leitete eine Phase der Unterordnung der Zivilverwaltung unter militärische Vormundschaft ein. Strengere Polizei- und Militärkontrolle und die verschärfte Zensur sollten dazu dienen, nicht nur die Anführer und Teilnehmer an den Unruhen von 1848/49 zu bestrafen – in erster Linie also den Adel und das Bürgertum -, sondern auch die weitere Tätigkeit der antiösterreichischen, verschwörerischen Elemente zu unterdrücken.
Neue Aufstände, wenn auch begrenzten Ausmaßes, waren schon seit 1850 zu verzeichnen, ihr Höhepunkt wurde 1853 mit dem sog. „Aufstand der Landstreicher“ in Mailand erreicht. Dieser von den Anhängern Mazzinis organisierte Aufruhr löste eine starke Repression von Seite Radetzkys aus, die sich in unzähligen Verhaftungen, Prozessen, Kerkerstrafen und Todesurteilen niederschlug. Das abermalige harte Eingreifen des Militärs, sowie die schon erwähnte Einziehung der Güter der Emigranten, vor allem adeliger Herkunft, die in dem Aufstand gar keine Rolle gespielt hatten, rief eine Protestwelle hervor, die eine Abschwächung des polizeilichen Regimes und 1857 schließlich auch die Ablösung von Radetzky zur Folge hatte, an dessen Stelle Erzherzog Maximilian, der Bruder des Kaisers, trat. Die geschickten Versuche des neuen Gouverneurs, die österreichische Verwaltung mit ihren italienischen Untertanen zu versöhnen, fanden aber sowohl in Wien als auch in Mailand wenig Gehör, und konnten die allmähliche Annäherung der adeligen und bürgerlichen Schichten an die nationale Politik des Königreichs Piemont-Sardinien nicht verhindern. Durch den siegreichen Feldzug der piemontesischen und der mit ihnen verbündeten französischen Truppen kam 1859 der – 1848 noch gescheiterte - Anschluß der Lombardei an Piemont zustande.
Einzig das Gebiet um die bedeutende Festung Mantua blieb unter österreichischer Herrschaft. Hofften manche Kreise auch, bei günstiger Gelegenheit aus dem „Festungsviereck“ heraus sich wieder in den Besitz der Lombardei setzen zu können, war es einsichtigen Beobachtern klar, dass auch Venetien auf Dauer nicht zu halten sein werde. Überlegungen, die noch verbliebenen italienischen Besitzungen gegen andere Länder zu tauschen oder zu verkaufen, wurden österreichischerseits mit Empörung zurückgewiesen. 1866, am Vorabend der Entscheidungsschlacht gegen Preußen, musste sich Österreich, um im Zweifrontenkrieg gegen Preußen und Italien die Neutralität Frankreichs zu erhalten, zur Abtretung Venetiens bereitfinden. Trotz des militärischen Sieges gegen die italienische Armee bei Custozza und die italienische Flotte bei Lissa musste Österreich infolge internationaler Vereinbarungen die letzte rein italienische Provinz an das wenige Jahre zuvor entstandene Königreich Italien übergeben.
Francesco Marin